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Kontakt
Bestattungsunternehmen Gerhard Hauser
Ing. Mst. GerhardHauser
Mitterweg 67
4800Attnang-Puchheim
Österreich

Unsere Leistungen

Vorsorge

So bereiten sie sich auf einen Sterbefall im Familien- und Freundeskreis rechtzeitig vor.

Denken sie aber auch an jene Dinge, die sie gerne im Fall ihres eigenen Ablebens geregelt wissen wollen.

  1. Überlegen sie, ob sie eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einrichten möchten.
    Eine Patientenverfügung ist eine Willensäußerung, mit der Patienten bestimmte medizinische Behandlungen und ein hinauszögern des Sterbeprozesses vorweg ablehnen können.
    Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Handlungen und Entscheidungen durchführen darf, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
  2. Informieren sie sich über stationäre und mobile Hospiz- und Palliativeinrichtungen.
  3. Erstellen sie eine Liste der Angehörigen und Freunde, die im Todesfall verständigt werden sollen.
  4. Schreiben sie nieder, wie ihre Bestattung durchgeführt werden soll. Bestimmen sie die Art der Bestattung (Erd- Feuer, Seebestattung oder andere).
  5. Denken sie darüber nach, ob sie zu Lebzeiten eine Grabstelle erwerben wollen, oder falls sie bereits eine Grabstelle besitzen, schreiben sie die Grabdaten auf.
  6. Kontaktieren sie unser Bestattungsunternehmen damit gewährleistet ist, dass alles ihren Vorstellungen entsprechend erledigt wird.
  7. Legen sie eine Dokumentenmappe an und informieren sie Personen ihres Vertrauens, wo diese abgelegt ist.
  8. Machen sie sich auch Gedanken über die optimale und reibungslose Weitergabe ihres Vermögens und die Erstellung eines Testamentes. Ihr Notar berät sie darüber gerne.

Viele Menschen haben auch das Bedürfnis für den Fall des Todes finanzielle Vorsorge zu treffen.

Für die finanzielle Vorsorge arbeiten wir mit dem Wiener Verein als unseren Kooperationspartner zusammen. Diese Art der Vorsorge hat sich sehr bewährt, ist unkompliziert und problemlos abzuwickeln. Es stehen verschiedene Varianten zur Verfügung.Andere Formen der finanziellen Vorsorge sind grundsätzlich auch möglich, bedürfen aber einer genauen Abklärung mit uns und den Anghörigen.