Was ist zu tun
Art des Todesfalls
Der Tod erfolgt im Hause (natürlicher Tod)
Wir kümmern uns um die Verständigung eines Totenbeschauers oder eines diensthabenden Arztes. Anschließend kommen wir und bereiten alles für die Abholung der/des Verstorbenen vor und Besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise (sofortiger Abtransport, kurze Verabschiedungsfeier, vereinbaren eines späteren Abholtermines).
Wenn der Angehörige im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim stirbt
Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch, in dem alle notwendigen Schritte besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei uns im Hause, bei Ihnen zu Hause oder an einem sonstigen Ort stattfinden. Es können alle Beteiligten daran teilnehmen.
Tod durch einen Unfall oder Selbsttötung
In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Dennoch können wir schon vorher ein Gespräch führen.
Todesfall für ein anatomisches Institut
Hier ist es notwendig, dass das Krankenhaus, in dem der Tod eingetreten ist, von dieser Verfügung Bescheid weiß. Alles andere (Überführung ins Institut, vorhergehende Trauerfeier, ...) organisieren wir.